Nach der aktuell gültigen Verordnung gelten für den Sport in Tennishallen ab dem 30.11. folgende Regelungen:
1. In gedeckten Sportanlagen gilt für alle über 18 Jahre die 2G+ Regel. Das bedeutet, dass ein Doppel-Spielen in der Halle nur noch mit einem maximal 24h alten Testnachweis (4-Augen-Prinzip) möglich ist. Einzel ist weiterhin für Genesene und Geimpfte ohne Testnachweis möglich.
2. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der 2G+ Pflicht ausgenommen, wenn sie negativ getestet sind. Hier gelten auch die Testungen im regulären Schul- und Ausbildungsbetrieb für die Sportausübung.
3. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies mittels eines negativen Tests und einer ärztlichen Bescheinigung der Impfunfähigkeit nachweisen können, sind ebenfalls von der 2G-Pflicht ausgenommen.
Für die Überprüfung der Tests, Impfungen und Genesungen sowie für die Anwesenheitsdokumentation (Bitte über die Luca-App einloggen) sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig. Das heißt, nicht der Verein ist für die Kontrolle zuständig sondern der jeweils Verantwortliche des Trainings. Beim Doppel ist derjenige verantwortlich, der den Platz bei ebusy gebucht hat.