Allgemeine Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden
Die Allgemeinen Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden im Tennis-Club SCC e.V. (nachfolgend „SCC“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem SCC und den jeweiligen Mietern in der Tennishalle.
Mit Erwerb von saisonweise gebuchten Hallenstunden und/oder der Buchung von Einzelstunden gelten diese Bedingungen als vereinbart.
Anmietung von Hallenstunden
Die Anmietung von Stunden in der Tennishalle des Tennis-Club SCC e.V., Waldschulallee 45, 14055 Berlin, erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Tennisspielens. Trainerstunden können ausschließlich direkt über den SCC gebucht werden. Anderes Tennistraining darf ohne vorherige Absprache mit dem SCC nicht stattfinden.
Vermietung langfristiger Hallenstunden (Abonnements)
Der Mietvertrag bei Anmietung eines Hallenplatzes für eine gesamte Saison kommt verbindlich zustande durch Abgabe einer Buchung gem. nachstehenden Möglichkeiten und der anschließenden schriftlichen Buchungsbestätigung durch den SCC. Die Buchung kann erfolgen durch das Ausfüllen des Online-Formulars.
Vermietung einzelner Hallenstunden
Bei der Anmietung einzelner noch freier Hallenstunden kommt der Mietvertrag ausschließlich durch eine Online-Buchung über das Internetportal tcsccberlin.ebusy.de zustande. Vor einer Online- Buchung im Internetportal ist einmalig eine persönliche Registrierung des Mieters erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung und Buchung einer einzelnen Hallenstunde erhalten die Mieter einen Buchungsbeleg, der die verbindliche Buchung bestätigt. Vorrangig spielberechtigt für diese Einzelstunden sind ausschließlich die Mieter mit einer elektronischen Buchungsbestätigung. Zum Nachweis hat der jeweilige Mieter die elektronische Buchungsbestätigung zu Kontrollzwecken mit sich zu führen.
Der SCC behält sich das Recht vor, die Anzahl der im Voraus zu buchenden Einzelstunden pro Monat zu reglementieren.
Platzbelegung
Der Verein ist für die Vergabe der einzelnen Plätze an die Mieter der Tennishalle verantwortlich. Der Verein behält sich vor, die zugeteilten Plätze während der jeweiligen Laufzeit des Mietvertrages zu ändern und die zugeteilten Plätze für besondere Zwecke (z.B. Turniere, notwendige Reparaturen, Säuberung der Halle, etc.) gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten in Anspruch zu nehmen.
Buchungsbestätigung / Stornierungen / Widerruf
Wird die Buchungsbestätigung von dauerhaft bzw. saisonweise gebuchten Stunden nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich beim SCC widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich.
Stornierungen von online gebuchten Einzelstunden über das Internetportal tcsccberlin.ebusy.de sind nicht möglich. Verbindlich gebuchte Einzelstunden sind zu bezahlen. Bis zu 48h vor Termin können Sie uns jedoch einen Umbuchungswunsch an
Tennisstunden mit Trainer / Ballmaschine
Die Anmietung von Tennishallenstunden in Verbindung mit einem Tennistrainer, der keinen gesonderten Vertrag mit dem SCC hat, sowie das Spielen mit einer Ballmaschine, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Tennis-Clubs SCC e.V.
Bevollmächtigte
Die SCC Gastronomie, die Vereinsmanagerin, die Platzwarte und der Vorstand handeln im Rahmen der Vergabe einzelner Hallenstunden als Bevollmächtigte des SCC.
Mitwirkungspflicht des Hallenmieters
Der Hallenmieter sichert zu, dass die von ihm im Rahmen der Buchung bzw. des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Hallenmieter verpflichtet sich, dem SCC jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des SCC die Daten zu bestätigen.
In den Tennishallen darf ausschließlich mit den hierfür vorgesehen Schuhen gespielt werden:
In unserer Traglufthalle können Sie nur mit Sandplatz Tennisschuhen spielen. STRENSTENS VERBOTEN SIND JOGGINGSCHUHE!!
In unserer festen Teppichhalle können Sie nur mit Tennis-Teppichschuhen (glatte, komplett profillose Sohle) spielen!!
Zuwiderhandlungen können mit Schadenersatzleistungen von bis zu € 15.000,- geahndet werden (Austausch des Bodens).
Platzpflege
Nach dem Spielen ist es verpflichtend, in unserer Traglufthalle den Platz mit der dafür vorgesehenen Tennisplatzschleppe abzuziehen und die Linien zu fegen.
Hallenmietpreise / Saisonzeiten
Die Hallenmietpreise werden zu Beginn einer jeden Hallensaison festgelegt und durch gesonderten Preisaushang und im Internetauftritt der Tennisabteilung des Vereins unter www.tcsccberlin.de bekannt gegeben.
- Dauer der Wintersaison Traglufthalle: Anfang Oktober bis Mitte April des nachfolgenden Kalenderjahres
- Dauer der Wintersaison Feste Halle: Anfang Oktober bis Mitte April des nachfolgenden Kalenderjahres
- Dauer der Sommersaison Feste Halle: Mitte April bis Ende September eines jeden Jahres
Rechnungslegung / Zahlung des Mietpreises
Rechnungen werden per E-Mail, Telefax oder postalisch übersandt. Für Einzelstunden erfolgt die Rechnungslegung durch das Internetportal tcsccberlin.ebusy.de.
Der Hallenmieter ist verpflichtet, entsprechend der Buchungsbestätigung/Rechnung, den Rechnungsbetrag bis zum ausgewiesenen Datum zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich auf das Konto des SCC unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer.
Die Zahlung hat per Überweisung, Sofortüberweisung, Paypal oder Lastschriftverfahren zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungstermin. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so hat der Mieter unbeschadet von weiteren Ansprüchen des SCC (z.B. Zinsen, Rückbuchungsgebühren) zusätzlich eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe vor € 5,- zu zahlen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
Die Miete ist auch dann fällig, wenn gemietete Stunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Krankheit, Urlaub) nicht in Anspruch genommen werden.
Eine Mietpreisminderung infolge zeitweiligen Energieausfalls und/oder durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
Verhinderung des Mieters/Ersatzmieter
Der Mieter haftet gegenüber dem SCC auch bei der Weitergabe der Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und evtl. durch Dritte entstehende Schäden.
Kündigung des Mietvertrages
Die Tennisabteilung des SCC behält sich im Falle von Verstößen gegen die Hallenordnung die fristlose Kündigung vor. Die Kündigung des Mietvertrages durch die Tennisabteilung des SCC kann nur aus wichtigem Grund erfolgen (siehe hierzu Abschnitte V. Abs. 1). Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung des Mietvertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform.
Schadensersatzansprüche
Der SCC behält sich im Falle von Beschädigungen aller Art durch den Mieter, sowie Nichtzahlung der Hallenmiete, Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
Hallenordnung
- Die Feste Halle ist ausschließlich mit profillosen Tennisschuhen zu betreten. Das Tragen von Tennisschuhen, die auf Außenplätzen getragen wurden und das Tragen von Straßenschuhen in der Festen Halle ist verboten.
- Es darf nur in Tenniskleidung gespielt werden. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden.
- Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, darf die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden. Eine Spieleinheit beträgt 60 Minuten (volle Stunde).
- Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn die entsprechende Hallenstunde angemietet wurde. Die Hallenmiete ist auch zu entrichten, sofern der Mieter seine angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Stunde nicht vermietet ist.
- Während der Sommerspielzeit haben die durch die Abteilungsleitung Tennis für die Durchführung des Tennistraining authorisierten Trainer das bevorzugte Recht, das Tennistraining im Falle von Regenwetter in der Festen Halle fortzusetzen. Sie besitzen damit ein Spielvorrecht gegenüber Mieter einzelner Stunden. Ein Vorrecht auf die Nutzung gegenüber Dauerbuchern haben sie jedoch nicht!
- Die Notausgangstüren sind auch nur im Notfall zu öffnen.
- Alle technischen Einrichtungen in der Tennishalle mit Ausnahme der Lichtschalter werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des Vereins bedient. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
- Der Vorstand, die Vereinsmanagerin, die SCC-Gastronomie und alle Mitglieder SCC sind berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Jedes Mitglied und jeder Hallenmieter hat den Anweisungen dieses Personenkreises Folge zu leisten. Der vorstehende Personenkreis des Vereins übt das Hausrecht für den Verein aus.
- Die Hallentemperatur sollte gemäß öffentlicher Hand 10 Grad nicht unterschreiten. Der SCC bemüht sich, die Temperatur in den Hallen bei über 12 bis 15 Grad zu halten.
- Eine vom Deutschen Tennis Bund vorgeschriebene Temperatur in einer Tennishalle als Voraussetzung zum Spielen gibt es jedoch nicht. Für Sporthallen der öffentlichen Hand gibt es unbestimmte Begriffe wie „angemessene Temperatur”.
- Eine Temperatur von 10 bis 15 Grad kann man bei niedrigen Außentemperaturen als angemessen einordnen. Extreme Tagestemperaturen von unter minus 15 Grad können als höhere Gewalt erachtet werden.
Haftungsausschluss
Das Tennisspielen in der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters.
Sportunfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich der Geschäftsstelle des SCC zu melden.
Eine Haftung des Vereins und seiner Bevollmächtigte sowie seiner Mitarbeiter und Aushilfen und des Eigentümers des Geländes gegenüber den Mitgliedern und Mietern ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen oder Fahrrädern.
Sofern durch höhere Gewalt Umstände eintreten, die den ordnungsgemäßen Spielbetrieb nicht zulassen, übernimmt der Verein keine Haftung für den entsprechenden Nutzungsausfall.
Geltungsbereich / Gerichtsstand / Sonstiges
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Hallenmieter und dem Verein gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für die Buchung von Tennishallenstunden über das Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Der SCC wird durch den Vorstand des Vereins vertreten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem geschäftsführenden Vorstand vertreten. Sie sind Vorstand im Sinne §26 BGB. Der Verein wird gegenüber Dritten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, werden die übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksamen Teile werden durch eine ihrem Regelungszweck am nächsten kommende Regelung im Wege der ergänzenden Auslegung ersetzt.
Diese Allgemeinen Bedingungen treten mit Wirkung 01.10.2022 in Kraft.