Satzung des Tennis-Clubs SCC e.V.

Der Tennis-Club SCC übernimmt Verantwortung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen und setzt sich für die Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt im Sport ein. Dies soll im Jahr 2025 beschlossen und in seiner Satzung verankert werden. Zudem strebt der Verein den Erhalt des Kinderschutzsiegels des Landessportbundes im Jahr 2025 an.

2025 schutzsiegel1. Kriterien Kinderschutzsiegel

a) Benennung von mindestens einem Kinderschutzbeauftragten.
b) Verankerung der Prävention jeglicher seelischen, verbalen, körperlichen und sexualisierten Gewalt in der Satzung.
c) Unterzeichnung der Kinderschutzerklärung und des Ehrenkodex des LSB.
d) Durchführung von regelmäßigen und verbindlichen Schulungen und Fortbildungen zum Thema Kinderschutz und Prävention.
e) Regelmäßige Überprüfung der erweiterten Führungszeugnisse für alle mit Kindern und Jugendlichen arbeitenden Personen.
f) Umsetzung der vom LSB vorgegebenen Eckpunkte für ein Schutzkonzept.

2. Kinderschutzerklärung

Kinder und Jugendliche brauchen Wertschätzung und Anerkennung. Sie brauchen gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen und dafür den Schutz und die Unterstützung der Gemeinschaft.
Der Tennis-Club SCC arbeitet für das Wohlergehen von jungen Menschen in unserem Verein. Wir übernehmen Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder. Wir tragen Sorge für den Kinderschutz und unterlassen alle Anlässe und Handlungen, die das Kindeswohl gefährden.

In diesem Sinne appellieren wir an alle verantwortlichen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Verein, sich ebenfalls für den Kinderschutz und das Recht auf Unversehrtheit von jungen Menschen einzusetzen.

Wir empfehlen den zuständigen Jugendleitern, Übungsleitern und Trainern die Teilnahme an entsprechenden Bildungsveranstaltungen und binden das Thema Jugendschutz in unsere vereinseigenen Fortbildungen mit ein.

2.a Leitlinien und Verhaltensregeln

1. Wir respektieren die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen und tätigen keine diskriminierenden Äußerungen über Herkunft, sexuelle Identität, Aussehen oder Religion.
2. Der Umgang mit jungen Menschen ist von Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir ermöglichen ein sportlich faires, respektvolles Klima im Miteinander. Niemand wird beleidigt, erniedrigt oder sexualisierter Sprache ausgesetzt.
3. Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten und tragen dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu schaffen oder zu erhalten.
4. Wir nehmen unsere Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche an, gehen verantwortlich mit dieser Rolle um und missbrauchen unsere besondere Vertrauensstellung gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht.
5. Wir beziehen aktiv Stellung gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus.
6. Wir respektieren das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und wenden keinerlei Form von Gewalt an, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art
7. Wir schauen bei Gefährdungen des Kindeswohls nicht weg, sondern beteiligen uns an dem Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
8. Wir sind sensibel für entsprechende Anhaltspunkte und suchen bei ernsthaftem Verdacht fachlichen Rat und Unterstützung bei den zuständigen Jugendämtern oder Beratungsstellen.
9. Wir halten die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz ein und setzen in der Kinder- und Jugendbetreuung nur Personen ein, deren Eignung nicht in Frage steht. In besonders sensiblen Bereichen (Sportreisen, Ferienfreizeiten) verlangen wir von den verantwortlichen Gruppenleitern die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.
10. Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Eltern zusammen und informieren diese über unsere Leitlinien zum Kinderschutz.
11. Wir verpflichten uns zur Einhaltung dieser Leitlinien und schaffen Vertrauen bei jungen Menschen, bei Eltern und in der Öffentlichkeit.
Wir empfehlen den zuständigen Jugendleitern, Übungsleitern und Trainern die Teilnahme an entsprechenden Bildungsveranstaltungen und binden das Thema Jugendschutz in unsere vereinseigenen Fortbildungen mit ein.

2.b Interventionsleitfaden

Die betroffene Person kann sich vertrauensvoll an den/die Kinderschutzbeauftragte/n wenden. Hierfür werden eine vertrauliche Telefonnummer und eine vertrauliche E-Mail-Adresse veröffentlicht.

1. Der betroffenen Person zuhören und Glauben schenken
2. Ruhe bewahren
3. Die betroffene Person schützen und ihre Persönlichkeitsrechte wahren
4. Dokumentation der anvertrauten Information inklusive Alter und Geschlecht der Person. Wertungen und Interpretationen gesondert festhalten. Keine Entscheidungen über den Kopf des Betroffenen treffen.
5. Den Kinderschutzbeauftragten des Vereins kontaktieren.
6. Der Kinderschutzbeauftragte holt bei Bedarf Rat bei einer Fachberatungsstelle.
7. Bei konkretem Verdacht informiert der Kinderschutzbeauftragte den Vorstand.
8. Gemeinsam erörtern und verabschieden der/die Kinderschutzbeauftragte/n und Vorstand weitere vereinsinterne Schritte und gegebenenfalls rechtliche Schritte.