AGB Gruppentraining und Camps im Tennis-Club SCC

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gruppentraing, Workshops oder Camps im TC SCC

Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag zum Tennistraining im Tennis-Club SCC e.V. kommt nach schriftlicher oder mündlicher Anmeldung und schriftlicher oder mündlicher Bestätigung zustande und gilt durch die Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings als abgeschlossen.  Eine Buchungsbestätigung (online) wird automatisch nach getätigter Buchung per E-Mail an die im Buchungsformular angegebene E-Mail-Adresse versandt. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge findet nicht statt.
  2. Der Tennis-Club SCC e.V. ist in der Annahme der Tennisanmeldung frei.
  3. Bei Zustandekommen des Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
  4. Tenniscamps gelten bei Reservierung 7 Tage vor Beginn als verbindlich gebucht.

Teilnahmebedingungen

  1.  TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Am Gruppentraining können ausschließlich Schüler (siehe auch Erklärung des Erziehungsberechtigten) teilnehmen, die Mitglied im Tennis-Club SCC e.V. sind, es sei denn, dies wird in den Anmeldebedingunegn anders definiert, so zum Beispiel bei den Tennisferiencamps, Workshops oder dem Tennis nach der Schule. 
  2. ANSPRECHPARTNER: Ansprechpartner bezüglich der leistungs- und altersgerechten Einteilung sind die verantwortlichen Trainer sowie der Jugendwart und die Geschäftsstelle des TC SCC.
  3. PLATZORDNUNG: Die Platzordnung des Tennis-Club SCC e.V. erkenne ich an. Sie kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
  4. BUCHUNGEN: Das Gruppentraining muss grundsätzlich für die gesamte angegebene Saison gebucht werden. Die Trainingszeiten verstehen sich exklusive der Ferien- und Feiertage. Exakte Trainingszeiten werden im Anmeldeformular definiert. Unser Leistungsangebot umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschaftstraining. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 5 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Feriencamps, Minitraining, Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
  5. HALLENGEBÜHREN: nach Halle (Traglufthalle oder Feste Halle), Wochentag und Uhrzeit gibt es eine unterschiedliche Bandbreite an Hallenkosten. Die exakten Preise können Sie jederzeit nach Festlegung der Zeiten, in denen Ihr Kind trainiert, in unserer Geschäftsstelle erfragen ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 030.302 62 24). Bei den Trainingsgebühren sind die Hallenkosten grundsätzlich bereits mit enthalten, falls die nicht anders aufgeführt wird. 
  6. Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege, Bälle sammeln und ein evtl. erforderlicher Trainerplatzwechsel (z.B. bei Regen vom Freiplatz auf einen Hallenplatz).
  7.  DURCHFÜHRUNG: Das Training des Tennis-Clubs SCC e.V. wird hauptsächlich von DTB-Lizenztrainern geleitet. Schüler haben keinen Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft oder/und auf einen bestimmten Unterrichtsort. Bei Regen wird der Tennis-Club SCC e.V. ein Alternativprogramm anbieten. Hieraus erwächst für den Schüler kein Anspruch auf Minderung des Honorars. Die Anwesenheit von Eltern während des Trainings ist nur nach Absprache möglich. Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten. Die Trainer haben das Recht, Kinder/Jugendliche, deren Verhalten nicht gruppengeeignet ist, kurz- oder längerfristig vom Training auszuschließen. In einem solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Der/die Ausgeschlossene bzw. deren Eltern Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.
  8. AUSFALLZEITEN: Ausfallzeiten, die durch den Tennisschüler verursacht werden (Reisen, Krankheiten, Verletzungen etc.), berechtigen nicht zur Rechnungskürzung oder Nachleistungspflicht. Trainerstunden, die aufgrund von Regen und damit verbundener Unbespielbarkeit der Plätze nicht auf den Außenplätzen stattfinden, werden nach Möglichkeit in die Halle verlegt oder durch Theoriestunden, Taktik- und Konditionstraining ausgefüllt. Sie berechtigen nicht zur Rechnungskürzung.
  9. Das Betreten des Platzes ist nur mit Tenniskleidung und Tennisschuhen gestattet (im Winter in der Teppichhalle Schuhe mit profilloser Sohle).
  10. Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Die Tennisschule übernimmt die gesetzliche Aufsichtspflicht nur während des Unterrichts.
  11. RECHNUNGSLEGUNG: Die Rechnungslegung erfolgt durch den Tennis-Club SCC e.V. Rechnungen können per E-Mail als PDF-Datei versandt werden.
  12. VERSICHERUNG: Für eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen während der Veranstaltung übernimmt der Tennis-Club SCC e.V. keine Haftung.
  13. ERKLÄRUNG DES/DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN: Hiermit erkläre ich, dass mein/e Sohn/Tochter körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist. Ich gestatte sportliche Betätigung unter Aufsicht. Verletzungen sowie der Weg zum/vom Veranstaltungsort sind durch die jeweiligen Versicherungen des Erziehungsberechtigten abgesichert. Außerdem stimme ich zu, dass Foto- und Filmaufnahmen von meinem Kind durch den Tennis-Club SCC e.V. für Werbezwecke oder andere öffentliche PR-Maßnahmen in allen Medien honorarfrei verwendet werden dürfen. Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes wird mein Kind den Anweisungen der Trainer/Betreuer Folge leisten. Bei groben Verstößen akzeptiere ich den Ausschluss von der Veranstaltung. Bei Verlust von Wertsachen übernimmt der Tennis-Club SCC e.V. keine Haftung.

Kündigungen / Stornierungen

  1. Zeitlich befristete Angebote wie Tenniscrashkurse oder Workshops (z.B. Wochenkurse, Wochenendkurse, Ferienkurse und Tenniscamps) enden ohne Kündigung mit der für sie vorgesehenen Kurs- oder Workshopdauer ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dies betrifft auch saisonal befristete Trainingsangebote, wie derzeit fast alle Gruppentrainings Sommersaion oder Wintersaison. Bei diesen Angeboten scheidet eine ordentliche Kündigung aus. Hierunter fallen auch Schnupperstunden. 
  2. Einzelstunden müssen 48 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die vollen Kursgebühren fällig. Rechtzeitig abgesagte Einzelstunden werden nach Möglichkeit nachgeholt. Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins entfällt gemäß § 615 BGB unsere Leistungsverpflichtung. Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bei Einzel- und Gruppenkursen bestehen. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison ausfällt.
  3. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind zehn Prozent und bei Rücktritt innerhalb der letzten Woche 50 Prozent der Teilnahmegebühr zu bezahlen. Bei Nichterscheinen sind 100% der Teilnahmegebühr zu bezahlen. Bei krankheits- oder verletzungsbedingtem Rücktritt (nur mit ärztlichem Attest) werden zehn Prozent der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt (Verwaltung, Trainerorganisation, Pokal- und T-Shirt-Bestellungen). Ein Attest ist bis zwei Tage nach Veranstaltungsbeginn schriftlich beim Veranstalter unaufgefordert einzureichen. 

  4. Sollte ein Spieler sein Einzeltraining nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen (Ersatzspieler), allerdings nur nach Absprache und Zustimmung des Trainers. Diese Möglichkeit gilt nicht für das Gruppentraining. Stellt der/die Spieler/in im Einzeltraining  keinen Ersatz, so ist die Stunde für ihn/sie kostenpflichtig.
  5. Mit der Absage sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen. Bei krankheits- oder verletzungsbedingtem Abbruch der Veranstaltung gilt, bei Nachweis eines ärztlichen Attests, folgende Regelung: Abbruch bis inkl. zweiter Kurstag Rückerstattung von 50 Prozent der Teilnahmegebühr, bei Abbruch ab dem dritten Kurstag ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

Datenschutz • Einwilligung bei Teilnahme an Veranstaltungen und Trainings

Der Tennis-Club SCC e.V. als Ausrichter und verantwortliche Instanz dieser Veranstaltung weist Sie hiermit uneingeschränkt und zentral zugänglich auf die folgende Datenschutzerklärung hin. Sollten Sie in die folgende Bestimmung nicht einwilligen, möchten wir Sie zum Schutze Ihrer Privatsphäre und aufgrund der Veranstaltung im nicht öffentlichen Raum höflich bitten, das Veranstaltungsgelände nicht zu betreten bzw. dieses unverzüglich zu verlassen.

Mit Ihrem Eintritt bzw. der Teilnahme an Trainings in das deutlich gekennzeichnete und räumlich abgegrenzte Veranstaltungsgelände willigen Sie in die temporäre Erhebung geltend für den gesamten Veranstaltungszeitraum sowie in die weitere, zeitlich uneingeschränkte Verarbeitung und Nutzung folgender personenbezogener Daten ein: Fotografische und videografische Arbeiten mit der etwaigen Abbildung Ihrer Person, die durch hierfür legitimierte und mit „Fotograf“ kenntlich gemachte Personen ungefragt erstellt werden – gleich ob Sie unmittelbar (z. B. Sportler im Wettkampf / bei Siegerehrung) oder mittelbar (z. B. Zuschauer) an der Veranstaltung teilnehmen. Medieninhalte in dieser Form werden mit berechtigtem Interesse ausschließlich für Vereins- und Informationszwecke sittenhaft erstellt, verarbeitet sowie entsprechend genutzt. Ihr Widerspruchsrecht bleibt hiervon unberührt. Einen Widerspruch richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Tennis-Clubs SCC e.V. per einfacher Erklärung auf üblichem Wege unter Bezug auf die heutige Veranstaltung (Titel, Ort, Datum). Wir kommen hiermit der Informationspflicht nach DSGVO, BDSG sowie KUG bestmöglich nach.

gezeichnet: (c) Tennis-Club SCC e.V. | Änderungen vorbehalten